Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei unvollständiger Übergabe der Planungsgrundlage? Ein...
MehrMehr Sicherheit bei Planerverträgen. Weniger Konflikte. Antworten auf Fragen zum Architekten- und Ingenieurhonorar.
Mehr Sicherheit bei Planerverträgen. Weniger Konflikte. Antworten auf Fragen zum Architekten- und Ingenieurhonorar.
Vereinbaren Sie ein auskömmliches Honorar und erbringe Sie das, was vertraglich geschuldet ist. Erkennen Sie zusätzliche Leistungen und lassen sich diese honorieren. Stellen Sie eine prüffähige Rechnung.
Erlangen Sie mehr Sicherheit bei der Vertragsgestaltung. Fordern Sie ein, was der Architekt / Ingenieur nach Vertrag zu erbringen hat. Zahlen Sie das, was zu zahlen ist.
Sie erhalten zielführende Lösungen oder verständliche und nachvollziehbare Gutachten. Unparteiisch, sachlich und kompetent.
Mein Name ist Katja Gaiser und ich unterstütze Architekturbüros, Ingenieurbüros, Auftraggeber und Bauherren, sowie deren Projekmanagement als Honorarsachverständige in allen Fragen rund um das Thema Architekten- und Ingenieurhonorar.
Planungsbüros und Auftraggeber profitieren von über 15 Jahren Erfahrung in Sachen HOAI und Planungshonorare. Seit 2022 bin ich von der IHK Nordschwarzwald öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen und in der Fachliste 34 der Ingenieurkammer Baden-Württemberg eingetragen.
Mein Name ist Katja Gaiser und ich unterstütze Architekturbüros, Ingenieurbüros, Auftraggeber und Bauherren, sowie deren Projekmanagement als Honorarsachverständige in allen Fragen rund um das Thema Architekten- und Ingenieurhonorar.
Planungsbüros und Auftraggeber profitieren von über 15 Jahren Erfahrung in Sachen HOAI. Seit 2022 bin ich von der IHK Nordschwarzwald öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen und in der Fachliste 34 der Ingenieurkammer Baden-Württemberg eingetragen.
Wie berechnet sich das Architekten- und Ingenieurhonorar?
Wie werden die anrechenbare Kosten ermittelt?
Was gehört zu den Honorarparametern?
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Wie werden die anrechenbare Kosten ermittelt?
Was gehört zu den Honorarparametern?
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Gaiser Gutachten
Sachverständigenbüro
für Architekten- und Ingenieurhonorare
Kienbächleweg 3/2
72270 Baiersbronn
Tel. 07442 60 43 017
Fax 07442 60 41 913
Vertreten durch:
Dipl. Bauing. (FH) Katja Gaiser
von der IHK Nordschwarzwald
ö.b.u.v. Sachverständige
für Honorare für Architektenleistungen
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Sachverständigenbüro für
Architekten- und Ingenieurhonorare
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72270 Baiersbronn
Tel. 07442 60 43 017
Fax 07442 60 41 913
Vertreten durch:
Dipl. Bauing. (FH) Katja Gaiser
von der IHK Nordschwarzwald
ö.b.u.v. Sachverständige für
Honorare für Architektenleistungen