Die HOAI ist reines Preisrecht, in der geregelt ist, was z.B. ein Architekt für ein Honorar für die vereinbarten Grundleistungen...
MehrDarf mitzuverarbeitende Bausubstanz und Umbauzuschlag angesetzt werden? Ja, das hat der BGH bereits 1986 entschieden.
MehrEr kann ein Architektenhonorar oder ein Ingenieurhonorar berechnen. Aber Vorsicht, wenn ein Parameter falsch ist.
MehrDarf mitzuverarbeitende Bausubstanz und Umbauzuschlag angesetzt werden? Ja, das hat der BGH bereits 1986 entschieden.
Er kann ein Architektenhonorar oder ein Ingenieurhonorar berechnen. Aber Vorsicht, wenn ein Parameter falsch ist.
Darf mitzuverarbeitende Bausubstanz und Umbauzuschlag angesetzt werden? Ja, das hat der BGH bereits 1986 entschieden.
MehrEr kann ein Architektenhonorar oder ein Ingenieurhonorar berechnen. Aber Vorsicht, wenn ein Parameter falsch ist.
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Gaiser Gutachten
Sachverständigenbüro
für Architekten- und Ingenieurhonorare
Kienbächleweg 3/2
72270 Baiersbronn
Tel. 07442 60 43 017
Fax 07442 60 41 913
Vertreten durch:
Dipl. Bauing. (FH) Katja Gaiser
von der IHK Nordschwarzwald
ö.b.u.v. Sachverständige
für Honorare für Architektenleistungen
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Sachverständigenbüro für
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ö.b.u.v. Sachverständige für
Honorare für Architektenleistungen